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Formulare

Fahrten im Auftrag der Gemeinde dürfen mit der Fahrtkostenabrechnung abgerechnet und erstattet werden. Vorgehensweise: 1. Formular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an den Dienstverantwortlichen zur Prüfung weitergeben. 2. Nach Prüfung der Erstattung durch den Dienstverantwortlichen wird die Abrechnung an den Kassierer weitergeleitet. 3. Der Kassierer erstattet den Betrag auf die im Antrag angegebene Bankverbindung. (Nur die grün markierten Felder ausfüllen und in den Auswahlfeldern den Zweck und Dienstbereich auswählen.)

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